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"Selbstbestimmungsgesetz" soll noch vor Sommerpause kommen

Archivmeldung vom 07.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Lisa Paus (2017), Archivbild
Lisa Paus (2017), Archivbild

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das von der Ampel-Koalition geplante "Selbstbestimmungsgesetz" soll noch vor der Sommerpause 2023 im Bundestag beschlossen werden. Das sagte Familienministerin Lisa Paus (Grüne) der "Welt am Sonntag". "Das Gesetz wird kommen, weil diese Koalition den menschenrechtswidrigen Zustand im derzeitigen Transsexuellengesetz abstellen will", sagte Paus.

"Diese Menschen sind schon zu lange drangsaliert und diskriminiert worden. Wir arbeiten daran, dass es hier nun schnell vorangeht und wir das Selbstbestimmungsgesetz vor der parlamentarischen Sommerpause in 2023 beschließen können." Bedenken, dass vor allem junge Frauen vorschnell ihre Geschlechtsidentität ändern könnten, könne sie "nur schwer nachvollziehen", sagte Paus. Bei einer Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens sei man mindestens ein Jahr an diese Entscheidung gebunden ist - mit allen Konsequenzen. "Der Name wird geändert, der Personalausweis wird geändert.

Das ist ein drastischer Schritt, der auch Konsequenzen im Umfeld hat. Niemand tut dies leichtfertig", so Paus weiter. "Die Heftigkeit der Debatte zeigt, wie schwer sich manche in unserer Gesellschaft noch immer damit tun, zu akzeptieren, dass es Menschen gibt, die sich außerhalb der binären Geschlechterordnung verorten." Trans-, intergeschlechtliche und non-binäre Menschen gebe es schon seit Jahrtausenden. Bisher habe es aber meist strafrechtlichen Konsequenzen gegeben, wenn Menschen dies leben wollten. "Gerade die Heftigkeit der Abwehrmechanismen zeigt, dass diese Menschen eines besonderen Schutzes bedürfen", sagte Paus der "Welt am Sonntag". "Trans-, intergeschlechtliche und non-binäre Menschen gesetzlich zu schützen, gebietet das Grundgesetz und das Prinzip der Menschenwürde."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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