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Staatsrechtler halten bundesweite Ausgangssperren für vertretbar

Archivmeldung vom 20.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Ein Standart juristen Werk benannt nach dem Nazionalsozialisten Otto Palandt. Auch heute werden noch illegale Gesetze aus dem 3. Reich in der Bundesrepublik Deutschland angewandt und auch die Jusitz ist politisch Weisungsgebunden.(Symbolbild)
Ein Standart juristen Werk benannt nach dem Nazionalsozialisten Otto Palandt. Auch heute werden noch illegale Gesetze aus dem 3. Reich in der Bundesrepublik Deutschland angewandt und auch die Jusitz ist politisch Weisungsgebunden.(Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Nach Einschätzung von Staatsrechtlern sind massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Corona-Pandemie rechtlich möglich.

"Die Gefahr für Gesundheit und Leben vieler Menschen ist so groß, dass als letztes Mittel auch eine so tief in die persönliche Freiheit eingreifende Maßnahme wie eine längere allgemeine Ausgangssperre grundrechtskonform wäre", sagte der Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Uni Speyer, Joachim Wieland, dem "Handelsblatt" (Montagausgabe).

Die Rechtsgrundlage dafür finde sich im Infektionsschutzgesetz. Insbesondere wenn die Aufforderungen zur freiwilligen Einschränkung sozialer Kontakte erfolglos bleiben, wären solche Ausgangssperren verfassungsrechtlich vertretbar, so Wieland. Zugleich müsse es aber Ausnahmen von der Ausgangssperre aus "triftigen Gründen" geben, wie die Versorgung der Menschen mit Lebensmitteln und Medikamenten, Arztbesuche und ähnliche wichtige Zwecke. Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza wies auf das Infektionsschutzgesetz sowie die Katastrophenschutzgesetze der Länder hin, die Grundrechtseinschränkungen "auf das nach den Umständen Notwendige" zuließen. Das verfassungsrechtliche Gebot der Verhältnismäßigkeit sei im Fall der Coronakrise durch ein "hier zweifellos vorhandenes legitimes Ziel, die Bekämpfung des Virus" gewahrt, sagte Pestalozza dem "Handelsblatt".

Die "Eignung, Erforderlichkeit und Zumutbarkeit" der Ausgangssperre, um dieses Ziel zu erreichen, "liegt auf der Hand", sagt e er. Auch einen Bundeswehreinsatz zur Durchsetzung von Ausgangssperren halten die Staatsrechtler für gerechtfertigt. Da Corona als "Naturkatastrophe" eingestuft werden könne, "kann in dessen Rahmen das betroffene Land auch Bundeswehrhilfe anfordern", sagte Pestalozza. "Da Corona länderübergreifend wirkt, kann auch die Bundesregierung selbst die Bundespolizei und die Bundeswehr einsetzen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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