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Andrea Voßhoff: Recht der Sicherungsverwahrung ist jetzt umfassend reformiert

Archivmeldung vom 03.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Andrea Voßhoff / Bild: cducsu.de
Andrea Voßhoff / Bild: cducsu.de

Der Deutsche Bundestag beschließt am gestrigen Donnerstag einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Andrea Voßhoff und der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling: "Die christlich-liberale Koalition hat mit dem Gesetz zur Sicherungsverwahrung eines der komplexesten und wichtigsten Themen der Rechtspolitik neu geregelt. Durch das Gesetz wird die Allgemeinheit vor Straftätern geschützt, die auch nach der Haftverbüßung noch gefährlich sind. Gleichzeitig wird das Instrument der Sicherungsverwahrung auf schwerste Fälle beschränkt, um ihrem Ausnahmecharakter Rechnung zu tragen."

Voßhoff und  Heveling weiter: "Außerdem ist das Gesetz eine Reaktion auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die dazu geführt hat, dass mehrere weiterhin als gefährlich eingestufte Täter in die Freiheit entlassen werden mussten. Mit dem Therapie- und Unterbringungsgesetz (ThUG), das ebenfalls Teil des Gesetzespaketes ist, wird dafür gesorgt, dass diejenigen Täter, die psychisch gestört sind, weiterhin oder wieder in staatliche Obhut genommen werden können, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. In den Gesprächen der Rechtspolitiker konnte die Union noch weitere Verbesserungen an diesem Konzept durchsetzen. Wir haben erreicht, dass ein im Urteil ausgesprochener Vorbehalt der Sicherungsverwahrung auch in den Fällen bis zur vollständigen Vollstreckung der Freiheitsstrafe ausgeübt werden kann, in denen die Vollstreckung des Strafrestes zunächst zur Bewährung ausgesetzt wird, die Strafaussetzung später jedoch widerrufen und auch die Reststrafe vollstreckt wird. Schließlich haben wir noch für eine weitere Anhebung der Frist für die Verlängerung der so genannten Rückfallverjährung von zehn auf 15 Jahre gesorgt. Es ist außerordentlich zu begrüßen, dass die Veränderungen auf breite Unterstützung gestoßen sind, da sich auch die SPD entschlossen hat, die Neuregelung mit zu tragen."

Leutheusser-Schnarrenberger: Reform der Sicherungsverwahrung ist der große Wurf dieser Legislaturperiode

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat die am Donnerstag vom Bundestag beschlossene Reform der Sicherungsverwahrung verteidigt. "Dieses Gesetz ist in meinen Augen der große Wurf in dieser Legislaturperiode", sagte die Ministerin dem Berliner "Tagesspiegel". Die Sicherungsverwahrung sei seit 12 Jahren eine "unübersichtliche Riesenbaustelle". "Unser Gesetz schafft eine komplette Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung, die den Schutz der Allgemeinheit und die Rechte jedes Einzelnen verantwortungsvoll wieder in Einklang bringt", betonte die FDP-Politikerin. Die Kritik der Linken, dass sich die Ministerin mit ihrer Reform den Stammtischen gebeugt habe, wies die Liberale zurück. Die Sicherungsverwahrung werde nur noch auf einen engen Bereich von Sexual- und Gewaltverbrechern konzentriert, deren Freiheit trotz des Verbüßens einer Strafe genommen wird. "Es geht nicht darum, jeden, der gefährlich erscheint, wegzusperren", sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Bei der Sicherungsverwahrung bleiben besonders gefährliche Täter auch nach Verbüßung ihrer Strafe eingesperrt, um die Bevölkerung vor ihnen zu schützen. Die Neuregelung sieht unter anderem vor, dass sie künftig nur noch bei besonders schweren Sexual- und Gewaltverbrechen infrage kommt.

Quelle: CDU/CSU-Fraktion / Der Tagesspiegel

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