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Bundeskabinett beschließt Asylpaket

Archivmeldung vom 29.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Das Bundeskabinett hat am Dienstag Änderungen des Asylrechts auf den Weg gebracht. Neben Änderungen des Asylverfahrens- und des Asylbewerberleistungsgesetzes habe sich das Kabinett von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) auch auf Änderungen der Beschäftigungsverordnung und der Integrationskursverordnung verständigt, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Die wesentlichen Ziele der gesetzlichen Änderungen betreffen demnach die Beschleunigung der Asylverfahren, die derzeit durchschnittlich fünf Monate dauern, sowie die Beseitigung von Fehlanreizen: So werde der persönliche Bedarf, der bislang mit dem sogenannten Taschengeld abgedeckt wurde, künftig möglichst in Sachleistungen gewährt. Dies gelte für den gesamten Zeitraum, den die Flüchtlinge in Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen. Geldleistungen sollen künftig höchstens einen Monat im Voraus gezahlt werden. Zudem entlaste der Bund die Länder und Kommunen finanziell: Er übernimmt die Kosten für die Asylbewerber in Höhe einer Pauschale von 670 Euro pro Monat. Diese Kostenübernahme beginne mit dem Tag der Erstregistrierung und ende bei Abschluss des Verfahrens.

Überdies sollen Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten deklariert werden, um die Asylverfahren der Menschen aus diesen Ländern zu beschleunigen.

Das Gesetzgebungsverfahren soll nach dem Willen der Bundesregierung noch im Oktober abgeschlossen werden. Es ist geplant, dass die Änderungen zum 1. November in Kraft treten.

Kabinett beschließt Nachtragshaushalt

Das Bundeskabinett hat angesichts der Flüchtlingskrise den zweiten Nachtragshaushalt für das laufende Jahr beschlossen. Der Entwurf für den Nachtragshaushalt 2015 sehe vor, dass die bisher für dieses Jahr vorgesehene Entlastung der Länder und Kommunen um eine weitere Milliarde Euro auf nunmehr zwei Milliarden Euro angehoben werde, teilte das Finanzministerium am Dienstag mit. Demnach bildet der Bund zusätzlich eine Rücklage in Höhe von fünf Milliarden Euro, die ab dem Jahr 2016 zur Finanzierung der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen eingesetzt werden kann.

Für den Fall, dass sich zum Jahresabschluss weitere Entlastungen im Bundeshaushalt ergeben, würden diese ebenfalls in die Rücklage fließen, hieß es seitens des Finanzministeriums weiter.

"Für die Bundesregierung hat die Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen oberste Priorität. Wir wollen und müssen diese große Herausforderung jetzt meistern", so Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). "Der Bund ist dazu in der Lage, weil wir den Bundeshaushalt in den vergangenen Jahren strukturell saniert haben. Mit dem Nachtragshaushalt für 2015 nutzen wir die Spielräume in diesem Jahr, um die Länder und Kommunen wie verabredet bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen umfassend zu unterstützen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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