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CDU-Wirtschaftsflügel dringt auf Sonderinsolvenzrecht

Archivmeldung vom 07.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Um eine Pleitewelle im Mittelstand zu verhindern, dringt der Unions-Wirtschaftsflügel auf Einführung eines Sonderinsolvenzrechts. "Trotz umfangreicher Hilfspakete sind die Mittel der Steuerzahler begrenzt", sagte Carsten Linnemann, Vize-Unions-Fraktionsvorsitzender und Chef der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), dem Focus.

Für kleine und mittlere Unternehmen, die unverschuldet wegen Corona kaum noch Geschäfte machen können, soll es deshalb ein Sonderinsolvenzverfahren geben, "mit dem sie in einer Art Winterschlaf die Krise überdauern können".

Die Sonderregelung soll zunächst bis Ende 2021 gelten. Konkret sollen Firmenchefs nach dem Willen des MIT-Vorstands bis zu zwei Jahre nach der Insolvenz ihres Betriebs ein besonderes Wiederkaufsrecht erhalten. Darunter fielen auch Patente und anderweitige Schutzrechte. Liefen die Geschäfte der Firma anschließend wieder an, sollen die Gläubiger einen Teil ihrer Forderungen zurückerhalten können. Außerdem sollen insolvente Unternehmer künftig leichter als bisher unter einen Schutzschirm schlüpfen können. "Das Winterschlaf-Verfahren muss unbürokratisch und einfach sein", sagte CDU-Rechtsexperte Heribert Hirte dem Focus. Deshalb sollen auch digitale Gläubigerversammlungen ermöglicht werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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