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Innenministerium Brandenburg hält parteiinternes AfD-Vorgehen für rechtswidrig

Archivmeldung vom 16.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Brandenburg
Wappen von Brandenburg

In die parteiinternen Grabenkämpfe der Brandenburger AfD hat sich jetzt auch das Innenministerium des Landes eingeschaltet.

Die Fraktion hatte sich wiederholt geweigert, den mittlerweile in die AfD eingetretenen Kreistagsabgeordneten Falk Janke aufzunehmen, auch weil dieser in der Vergangenheit eine eigene Liste "Die Rechte" gegründet hatte und mit Politikern zusammengearbeitet hatte, die zuvor in der rechtsextremen DVU waren.

Der AfD-Landesvorstand hatte im Januar der Kreisfraktion ein Ultimatum gesetzt, um eine mögliche Zusammenarbeit im Sinne Jankes zu klären. Laut einem internen Schreiben, das dem RBB vorliegt, bescheinigt die Behörde nun der AfD-Kreistagsfraktion Märkisch-Oderland, dass sie sich nicht an eine Weisung des AfD-Landesvorstandes zu halten habe, weil diese "nicht bindend sei". Die Fraktionsbildung beruhe auf "der in Ausübung des freien Mandats getroffenen Entscheidung der Abgeordneten."

Auf Anfrage wollte der AfD-Vize-Vorsitzende Rainer van Raemdonck die Einschätzung der Kommunalaufsicht nicht juristisch kommentieren. Die Partei habe sich nur bemüht, Steitigkeiten in der AfD-Märkisch-Oderland zu schlichten.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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