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Grütters: Bund zahlt Ausfallhonorare für Künstler

Archivmeldung vom 29.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Monika Grütters  (2020)
Monika Grütters (2020)

Foto: Steffen Prößdorf
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die vom Bund geförderten Kulturinstitutionen werden Künstlerinnen und Künstlern bis zu 60 Prozent ihrer Gage als Ausfallhonorar zahlen, wenn die Veranstaltung wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden musste.

Das hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) am Mittwoch im Inforadio vom rbb bekanntgegeben. Voraussetzung für die Zahlung des Ausfallhonorars sei, dass der Vertrag bis zum 15. März geschlossen wurde.

Bei Honoraren bis zu 1000 Euro pro Veranstaltung werden 60 Prozent als Ausfallhonorar gezahlt, bei Gagen darüber sind es 40 Prozent. Die Höchstgrenze liegt bei 2.500 Euro. Bislang war dies haushaltsrechtlich nicht möglich, da laut Gesetz eine Leistung erst erbracht werden muss, bevor sie bezahlt wird.

Grütters sagte, sie hoffe, dass die von den Bundesländern und Kommunen geförderten Häuser zu ähnlichen Lösungen kommen. Darüber hinaus arbeitet die Kulturstaatsministerin mit dem Bundesfinanzminister an einem Strukturfonds für die Kultur. Über die Höhe wird verhandelt. Der Kulturrat hat einen Notfallfonds von 500 Millionen ins Spiel gebracht.

Quelle: Inforadio (ots)


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