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Voßhoff/Kauder: Union begrüßt Vorschläge des Weißen Rings zum Opferschutz

Archivmeldung vom 28.09.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Sigfried Kauder / Bild: sigfriedkauder.de
Sigfried Kauder / Bild: sigfriedkauder.de

Der Fachbeirat Strafrecht des Weißen Rings hat heute in Berlin über eine Verbesserung des Opferschutzes beraten. Dazu erklären die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andrea Voßhoff und der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Siegfried Kauder: "Im Sinne des Schutzes von Kindern, die Opfer eines Sexualdelikts geworden sind, muss die Öffentlichkeit in einem Strafprozess auch gänzlich ausgeschlossen werden können. Diese Forderung des Weißen Rings wird von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion rückhaltlos unterstützt."

Kauder weiter: "Bei gravierenden Straftaten, insbesondere bei Sexualstraftaten zum Nachteil eines Kindes ist bislang nicht die Möglichkeit vorgesehen, die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung auszuschließen. Hier muss künftig das Gleiche gelten wie bei Strafverfahren gegen einen Jugendlichen, gegen den nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes nicht öffentlich verhandelt wird. Der derzeitige § 171 b Gerichtsverfassungsgesetz ist nicht geeignet, die Privatsphäre des verletzten Kindes im Strafverfahren ausreichend zu schützen. Das Gerichtsverfassungsgesetz ist deshalb dahingehend zu ergänzen, dass bei der Verhandlung eines Sexualdeliktes zulasten eines Kindes oder eines Jugendlichen die Öffentlichkeit während der gesamten Verhandlungsdauer ausgeschlossen bleibt. Dies muss auch bei besonders gravierenden anderen Straftaten zum Nachteil eines Kindes oder Jugendlichen gelten."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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