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Schön will TV-Bildungssendung zum Thema Datensicherheit

Archivmeldung vom 04.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Nadine Schön (2017)
Nadine Schön (2017)

Bild: Achim Melde / Deutscher Bundestag

Die Vizechefin der Unions-Bundestagsfraktion, Nadine Schön (CDU), hat sich dafür ausgesprochen, eine Bildungssendung zum Thema Datensicherheit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen zu etablieren.

"Wie wäre es zum Beispiel mit einer Neuauflage des `7. Sinn` zur Hauptsendezeit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen. Was damals das Verhalten im Straßenverkehr war, ist heute das sichere Bewegen im Netz", sagte Schön dem "Handelsblatt" mit Blick auf den "Safer Internet Day" am Dienstag. In der ARD-Sendereihe "Der 7. Sinn" waren von 1966 bis 2005 mit der deutschen Verkehrswacht alltägliche Verkehrssituationen gezeigt und Unfälle nachgestellt worden, um die Zuschauer für mögliche Gefahren zu sensibilisieren. Internetsicherheit müsse für jeden – den Staat, Unternehmen und Bürger – einen höheren Stellenwert bekommen als bisher, sagte Schön. "Wir brauchen hier eine viel größere Sensibilität. Schließlich geht es um unsere Daten", so die CDU-Politikerin weiter.

Als besonders problematisch sieht Schön den sogenannten "Identitätsdiebstahl". Das sei "kein Kavaliersdelikt, sondern ein massiver Eingriff in unsere Privatsphäre", so die Vizechefin der Unions-Bundestagsfraktion. Deswegen gelte es "von politischer Seite zu prüfen, ob das Strafmaß bei schweren Cyberdelikten anzuheben ist". Bislang könne das Ausspähen von Daten mit einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren geahndet werden, so Schön. Das sieht auch der CDU-Digitalpolitiker Thomas Jarzombek so: Der Diebstahl und Missbrauch persönlicher Daten sei für Betroffene "oftmals noch schlimmer als ein Wohnungseinbruch", sagte Jarzombek dem "Handelsblatt". Wenn die persönliche Reputation dadurch beschädigt werde, "entsteht für Betroffene sehr großer und irreparabler Schaden. Dies muss endlich entsprechend beim Strafmaß gewertet werden", so Jarzombek weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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