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Flugverspätungen: VZBV will gesetzliche Regelung für Entschädigungen

Archivmeldung vom 14.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Klaus Müller
Klaus Müller

Bild: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller hat die Bundesregierung aufgefordert, Fluggesellschaften per Gesetz zu Entschädigungen bei Flugverspätungen zu verpflichten. "Leider ignorieren noch zu viele Airlines legitime Ansprüche von Verbrauchern.

Sie lassen ihre Kunden immer wieder wie lästige Bittsteller auflaufen und verwehren ihnen berechtigte Ausgleichszahlungen", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) dem "Handelsblatt". Fluggäste sollten daher künftig "online und möglichst zeitnah" entschädigt werden. "Für entsprechende Regelungen muss die Bundesregierung jetzt sorgen." Zufrieden äußerte sich Müller über das Vorgehen des Luftfahrt-Bundesamts gegen Airlines. "Es ist richtig und gut, dass das Luftfahrt-Bundesamt die rasant gestiegenenKundenbeschwerden ernst nimmt und Bußgelder gegen Airlines verhängt", sagte der VZBV-Chef.

"Verspätungen und Annullierungen haben seit 2018 erheblich zugenommen und führen immer häufiger dazu, dass Urlaubspläne auf den Kopf gestellt werden." Nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes nahm die Zahl der Beschwerden wegen Verspätungen und Annullierungen im Vergleich zum Vorjahr um 61 Prozent auf 4.092 zu. Insgesamt gingen 4.258 Beschwerden bei der Behörde ein, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervorgeht, über die das "Handelsblatt" berichtet. Die Zahl der vom Luftfahrt-Bundesamt eingeleiteten Bußgeldverfahren stieg 2018 um das Sechsfache auf 982. Am häufigsten standen europäische Luftfahrtunternehmen (628) im Visier der Behörde, gefolgt von Airlines aus Drittstaaten (254) und deutschen Fluggesellschaften (100).

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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