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DGB warnt vor Verwässerung des Mindestlohn-Gesetzes

Archivmeldung vom 24.04.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de
Bild: Rainer Aschenbrenner / pixelio.de

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor der Koalitionsrunde am Wochenende vor einer Verwässerung des Mindestlohngesetzes und fordert zugleich weitere Reformen. Das DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag), beim Mindestlohn müsse es auch bei der Dokumentationspflicht bis zu einer Grenze von 2.958 Euro Lohn im Monat bleiben.

Körzell begründete dies mit dem gültigen Arbeitszeitgesetz: "Danach kann ein Arbeitnehmer im Ausnahmefall 29 Tage im Monat arbeiten und das jeweils 12 Stunden. Multipliziert mit dem Mindestlohnbetrag 8,50 Euro ergibt sich so die Summe von 2.958 Euro. Das ist der Grund, warum die Grenze bei der Dokumentationspflicht so gezogen worden ist und weshalb es keine Veränderungen geben darf."

Der Gewerkschafter wies zugleich die Kritik zurück, das Mindestlohngesetz habe ein "Bürokratiemonster" geschaffen. Selbst viele Unternehmer bezeichneten diese Kritik als "lächerlich". Im Übrigen gebe es bei den Arbeitgebern keine einheitliche Linie: "Die einen beschweren sich über Bürokratie, die anderen betreiben besonderen Aufwand und bauen in Taxis elektronische Systeme ein, um genau zu überprüfen, wann Kunden im Taxi sitzen und wann es steht oder fährt."

Wenn es um den eigenen Vorteil gehe, sei Dokumentation plötzlich kein Problem für die Arbeitgeber. Körzell betonte vor diesem Hintergrund: "Es darf keine Einschnitte ins Mindestlohngesetz geben."

Zugleich forderte er die Große Koalition zu weiteren Reformen auf. "Wir brauchen eine Beweislastumkehr im Arbeitsgerichtsgesetz." Es sei nicht einzusehen, dass Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht nachweisen müssten, wie viele Stunden sie gearbeitet hätten und nicht die Arbeitgeber.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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