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Land entlastet Kommunen bei Flüchtlingsunterkünften

Archivmeldung vom 03.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Nordrhein-Westfalen
Wappen von Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung will Kommunen entlasten, die Notunterkünfte für Flüchtlinge beherbergen. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Innenministeriums hervor, der dem WDR vorliegt.

In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit rund 120 Notunterkünfte. Sie sind nötig, weil das Land nicht mehr genügend Platz in seinen eigenen Flüchtlingsheimen hat. Die Kommunen müssen solche Notunterkünfte meist sehr kurzfristig einrichten, oft entstehen sie in Turnhallen oder leeren Schulgebäuden. Die Kosten dafür übernimmt das Land, aber bislang wurde die Zahl der dort untergebrachten Flüchtlinge nicht auf die restlichen Asylbewerber angerechnet. Das soll sich mit der geplanten Reform des Flüchtlingsaufnahme-Gesetzes ändern.

Dann sollen Notunterkünfte und reguläre Landeseinrichtungen (ZUE) für Flüchtlinge ab dem Tag der Öffnung bereits komplett auf die Zahl der vom Land zugewiesenen Flüchtlinge angerechnet werden. Bislang galt das erst ab einem halben Jahr nach Öffnung, die meisten Kommunen mit Notunterkünften blieben deshalb außen vor.

Bei Städten, die eine Erstaufnahme-Einrichtung (EAE) betreiben und deshalb auch Organisation und teilweise medizinische Versorgung übernehmen, soll die Gemeinde nach dem Gesetzentwurf weniger Flüchtlinge aufnehmen müssen als eigentlich vorgeschrieben - der Anrechnungsfaktor soll bei 1,3 liegen.

Das Land NRW braucht dringend mehr Übergangs-Wohnheime und Notunterkünfte, in denen Flüchtlinge ihre ersten Wochen in NRW leben können. Mit der Neuregelung sollen mehr Kommunen dazu gebracht werden, eine Landeseinrichtung zu beherbergen.

Quelle: WDR Hörfunk Landespolitik


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