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Deutsche Umwelthilfe begrüßt Entscheidung des VG Stuttgart gegen Baden-Württemberg zu hohem Zwangsgeld

Archivmeldung vom 21.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft. Jetzt auch die Verhaftung einer Landesregierung.
Deutsche Umwelthilfe e.V. in der Kritik: Über 100 Anwälte und nur wenige Mitglieder. Abmahnungen gehören zu ihrem täglichen Geschäft. Jetzt auch die Verhaftung einer Landesregierung.

Bild: Eigenes Werk /OTT

Zur heutigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart in der Zwangsvollstreckung von Dieselfahrverboten in der Landeshauptstadt erklärt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): "Erfreulich eindeutig ist das Verwaltungsgericht Stuttgart heute dem Vollstreckungsantrag der DUH gefolgt und verhängt erstmals in Deutschland ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro, welches nicht mehr von einem Ministerium an das andere, sondern an die Deutsche Kinderkrebsstiftung zu zahlen ist."

Resch weiter: "Ebenfalls klar und deutlich ist die Botschaft des Gerichts, sich mit der Anordnung von Zwangshaft zu beschäftigen, wenn sich diese ganz offensichtlich von den Dieselkonzernen ferngesteuerte grün-schwarze Landesregierung dennoch weigert, ein zonales Euro 5 Diesel-Fahrverbot für das gesamte Stuttgarter Stadtgebiet festzuschreiben. Wir fordern Kretschmann und Strobl auf, zu erklären, dass sie dieses Vollstreckungsurteil akzeptieren und umsetzen. Dazu gehört auch, dass die bisher geplanten Ausnahmen für Diesel-Fahrzeuge mit Software-Updates entfallen."

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)


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