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Datenschützer kritisiert Facebook-Entscheidung des Düsseldorfer OLG

Archivmeldung vom 27.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Hamburger Datenschützer Johannes Caspar hat mit Kritik auf die Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) im Daten-Verfahren gegen Facebook reagiert. "Aus Sicht des Datenschutzes ist dieser Beschluss des Oberlandesgerichts mehr als enttäuschend und wirft das Bemühen um einen fairen Wettbewerb und faire Konditionen bei der Nutzung von Daten erheblich zurück", sagte Caspar dem "Handelsblatt".

Hintergrund ist das Vorgehen des Bundeskartellamts gegen den Umgang des Facebook-Konzerns mit Daten in Deutschland. Die Richter meldeten massive Zweifel an der Argumentation der Wettbewerbshüter an. Man sehe in der vom Kartellamt beanstandeten Datenverarbeitung durch Facebook keinen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, heißt es in einem Beschluss zu einem Eilantrag von Facebook. Das Kartellamt hatte im Februar unter anderem verfügt, dass Facebook die Daten seiner eigenen Dienste und von anderen Anbietern nur noch dann mit dem Konto des Nutzers verknüpfen darf, wenn dieser es ausdrücklich erlaubt.

Facebook hatte dagegen beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt. Caspar sagte: "Der Beschluss des OLG schirmt das Kartellrecht künstlich gegenüber dem Datenschutz ab und verkennt die Wechselseitigkeit, die in der digitalen Welt zwischen Datenmacht und Marktbeherrschung besteht." Damit werde der Anschein erweckt, als habe es Skandale wie Cambridge Analytica oder die zahlreichen anderen "relevanten Vorgänge" im Zusammenhang mit Facebook und seinen Tochterunternehmen nicht gegeben. Ausdrücklich werde festgestellt, dass ein "Kontrollverlust der Nutzer von Facebook" nicht bestehe. "Das wirft die Frage auf", so Caspar, "ob die zugegebenermaßen komplexen Zusammenhänge zwischen Marktmacht eines Unternehmens und Transparenz, Einwilligung und Kontrolle der Nutzer über ihre Daten zutreffend gewürdigt wurden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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