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Datenschutzbeauftragter fordert nach "Spick-mich"-Urteil Gesetz zur Regulierung des Internet

Archivmeldung vom 24.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert hat angesichts des "Spick mich"-Urteils des Bundesgerichtshofes gesetzliche Regelungen für andere Bewertungsportale wie überhaupt zur Regulierung des Internets gefordert.

"Der Wildwuchs ist wahnsinnig groß", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Bewertungsportale gibt es wahnsinnig viele. Und viele von diesen Bewertungsportalen bewegen sich außerhalb des rechtlich Zulässigen." Weichert fügte hinzu: "Im Prinzip ist der juristische Weg, den die Lehrerin gegangen ist, genau der richtige. Grundsätzlich aber - und das ist eigentlich das Hauptproblem - sind die gesetzlichen Regelungen, die wir zum Datenschutz im Internet haben, völlig unzureichend. Die müssen überarbeitet werden. Das Urteil zeigt die Unsicherheit. Und diese Unsicherheit muss nicht nur von Gerichten beseitigt werden, sondern besonders vom Gesetzgeber." So solle der Staat "nicht Seiten sperren. Aber er muss Kriterien festlegen für die Abwägung von Persönlichkeitsschutz und Informationsfreiheit. Dazu gehören hinreichende Transparenz, ein Widerspruchsrecht und ein Gegendarstellungsanspruch. Es gibt eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen, die zum Persönlichkeitsschutz möglich sind, ohne dass das Grundgesetz beeinträchtigt würde. Diese Regelungen muss der Gesetzgeber erlassen."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger

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