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Frei: Abmahnmissbrauch bei DSGVO-Verstößen einen Riegel vorschieben

Archivmeldung vom 14.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Bundeskabinett verabschiedet am morgigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Thorsten Frei: "Der Kabinettsbeschluss über das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ist ein gutes Signal"

Frei weiter: "Künftig soll verhindert werden, dass Wettbewerber ihre Konkurrenten wegen möglicherweise sogar nichtigster Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung kostenpflichtig abmahnen und unmittelbar Vertragsstrafen verhängen können. Damit kommt der Gesetzentwurf dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen nach, den diese zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs am 13. Juni 2018 gefasst hatten. Der Entwurf modernisiert in schonender Weise das bewährte Instrument der Abmahnung und trägt dazu bei, dass dieses in Zukunft nicht mehr missbräuchlich genutzt werden kann. Damit schützen wir kleine Unternehmen, Vereine und Ehrenamtliche und stärken den Wirtschaftsstandort Deutschland."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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