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Ex-Verfassungsrichter Papier: BND-Überwachung teils grundgesetzwidrig

Archivmeldung vom 04.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Hans-Jürgen Papier (2014)
Hans-Jürgen Papier (2014)

Foto: Tobias Klenze
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hält die Auslandsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) für teils grundgesetzwidrig. Im Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" widersprach der Staatsrechtler der Auffassung von BND und Bundesregierung, im Ausland könne der deutsche Auslandsgeheimdienst nach Belieben E-Mails ausspähen und Telefonate abhören, sofern kein deutscher Staatsbürger betroffen ist. "Das ist vom Grundgesetz nicht gedeckt."

Papier wirft der Bundesregierung vor, ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 1999 zu ignorieren. Papier war von 1998 bis 2010 Richter am Bundesverfassungsgericht.

Bereits im Mai hatten Papier, der Staatsrechtler Matthias Bäcker und der Ex-Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags die Praxis des BND kritisiert. Im Gespräch mit der SZ ging Papier sogar noch einen Schritt weiter und forderte eine Reform des G-10-Gesetzes, das die Bedingungen regelt, unter denen das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses - etwa durch den Bundesnachrichtendienst - eingeschränkt werden darf. Papier hält nach eigenen Angaben auch den Datenaustausch des BND mit ausländischen Geheimdiensten für problematisch: "Ein Austausch persönlicher Daten mit ausländischen Diensten, die ihre Informationen weitgehend mit Methoden erlangen, die den Mindeststandards der deutschen und europäischen Grundrechte eindeutig nicht genügen, ist verfassungsrechtlich zweifelhaft."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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