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Klöckner: Bahnkunden erhalten endlich mehr Rechte

Archivmeldung vom 20.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Anlässlich der Einigung der Koalitionsfraktionen zur gesetzlich verbindlichen Fahrgastrechten erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Julia Klöckner MdB:

Die Verbraucherpolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich gestern gemeinsam mit Bundesverbraucherminister Horst Seehofer und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf gemeinsame Eckpunkte zum Thema Fahrgastrechte geeinigt. Mit dem erzielten Kompromiss kommen Bahnkunden schon vor der Umsetzung der EU-Verordnung Ende 2009 in den Genuss effektiverer Fahrgastrechte. Der Gesetzentwurf soll in der Sommerpause im Kabinett beschlossen werden.

Leider waren die SPD-Kollegen nicht bereit, den Fahrgästen schon ab 30-Minuten eine Entschädigung für Verspätungen zukommen zu lassen. Damit die Verbraucher aber nicht ganz auf ihre Rechte verzichten müssen, hat die Union folgenden Kompromisse zugestimmt und sich mit ihren weiteren Forderungen durchgesetzt:

Ab einer 60-minütigen Verspätung erhalten Kunden künftig 25 Prozent des Fahrpreises erstattet. Bei einer 120-minütgen Verspätung bekommen sie 50 Prozent des Fahrpreises zurück. Diese Regelung umfasst die gesamte Reisekette, also für Nah- und Fernverkehr.

Bis zu einer Bagatellgrenze von vier Euro kann das Eisenbahnunternehmen von einer Erstattung absehen.

Statt bürokratischer Gutscheinzahlung kann der Fahrgast künftig auf Barauszahlung bestehen.

Bei einer absehbaren Verspätung von mehr als 60 Minuten kann der Fahrgast von der Fahrt absehen und eine Rückerstattung des gesamten Fahrpreises fordern. Falls eine Übernachtung erforderlich ist, muss eine Hotelunterkunft angeboten werden.

Sonderregeln gelten für Zeitfahrkarten, etwa die Bahncard 100. Die Eisenbahnunternehmen sind verpflichtet, in ihren Beförderungsbedingungen eine angemessene Entschädigung vorzusehen, wenn der Fahrgast wiederholt Verspätungen erleidet.

Bei einer Verspätung im Nahverkehr von mehr als 20-Minuten kann der Kunde auf ein anderes beliebiges Schienenverkehrsmittel umsteigen, also auch schnellere Fernverkehrszüge nutzen.

Die Verkehrsunternehmen müssen ihre Informationspolitik verbessern: Die Auskunft, welcher Zug der schnellste und der preisgünstigste ist, müssen die Verkehrsunternehmen künftig rechtzeitig ihren Kunden zukommen lassen.

Für eine bessere Kundenkommunikation soll die Deutsche Bahn die Kontaktdaten ihrer Beschwerdestelle auf die Fahrkarten drucken lassen und dem Verbraucher somit leicht zugänglich machen.

Auf Drängen der Union wird es eine gesetzlich verankerte neutrale Schlichtungsstelle geben, deren Schlichtungssprüche für die Beteiligten bindend sind. Wichtig ist, dass sich auch die Fluglinien hier beteiligen. In geeigneter Form müssen die Verbraucher auf die Existenz der Schlichtungsstelle hingewiesen werden.

Das Resultat ist erfreulich und ein gutes Ergebnis für alle Bahnfahrerinnen und Bahnfahrer in Deutschland! Mehr Rechte und mehr Hilfe bei der Durchsetzung sind ein wichtiges Signal für alle und können auch für die Deutsche Bahn ein Ansporn sein, künftig noch pünktlicher zu sein, realistischere Fahrtzeiten zu kalkulieren und kundennahe Hilfestellungen zu leisten. Damit hat die Fraktion ihre bereits vor zwei Jahren formulierte Forderung nach einer Verbesserung der Fahrgastrechte durchsetzen können.

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion

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