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Union und SPD wollen Steuervorteile für Home-Office

Archivmeldung vom 08.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Homeoffice oder Heimarbeit (Symbolbild)
Homeoffice oder Heimarbeit (Symbolbild)

Bild: Stefan Bayer / pixelio.de

Finanzpolitiker aus Union und SPD wollen die Bürger beim Home-Office steuerlich entlasten. Man werde sich im Rahmen der Gespräche zum Jahressteuergesetz mit dem Thema befassen, sagten die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann (CDU), und der finanzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lothar Binding, der "Süddeutschen Zeitung".

Das Gesetz wird an diesem Donnerstag in erster Lesung im Bundestag beraten. Wer wegen des Gesundheitsschutzes zu Hause arbeite, "soll auch seine Aufwendungen steuerlich absetzen können", sagte Binding der SZ. Man wolle daher bei den Kosten des Home-Office Wege finden, "wie wir zu einer praxisnahen Berücksichtigung kommen".

Der Steuerabzug dürfe dabei jedoch "zu keinem unvertretbaren Verwaltungsaufwand" führen. CDU-Finanzpolitikerin Tillmann plädierte für einen "allgemeinen Freibetrag für zusätzliche Corona-Erschwernisse". Dieser soll nicht nur Arbeitnehmern im Homeoffice zu Gute kommen, sondern eine "Entlastung aller Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wegen Covid-19" sein: "Tatsächlich hat jeder Arbeitnehmer oder Unternehmer in den letzten Monaten zusätzliche Belastungen gehabt", sagte Tillmann. Im Bundesfinanzministerium hieß es, man denke stets über weitere Hilfen wegen der Corona-Pandemie nach.

"Dazu zählen auch steuerliche Maßnahmen", sagte eine Sprecherin der SZ. "Gerade die Lei stungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vor allem der Eltern im Homeoffice bedürfen dabei einer besonderen Anerkennung." Bislang ist es für die meisten Arbeitnehmer kaum möglich, zusätzliche Aufwendungen für die Arbeit zu Hause von der Steuer abzusetzen, etwa höhere Strom- oder Heizkosten. Voraussetzung dafür ist ein separates Arbeitszimmer, das zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt wird.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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