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Maizière: Rechtslage im Flüchtlingsherbst 2015 war unklar

Archivmeldung vom 09.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Cover von "Regieren. Innenansichten der Politik"
Cover von "Regieren. Innenansichten der Politik"

Eine vollständige Zurückweisung von Flüchtlingen im Flüchtlingsherbst 2015 wäre nach Auffassung des früheren Bundesinnenministers Thomas de Maizière "rechtlich möglich gewesen, aber keineswegs zwingend".

Das schreibt de Maizière in seinem am Montag erscheinenden Buch "Regieren. Innenansichten der Politik" (Herder-Verlag), aus dem der "Spiegel" in seiner aktuellen Ausgabe einen Vorabdruck veröffentlicht. Er habe "vor allem politisch entschieden", schreibt der CDU-Politiker. In dem Kapitel "Krisen und Ausnahmesituationen" schildert de Maizière, wie bei der Einführung von Grenzkontrollen am 13. September 2015 die Frage im Raum stand, alle Asylsuchenden abzuweisen: "Die Führung der Bundespolizei wollte alle Flüchtlinge zurückweisen, vielleicht bis auf Familien mit Kindern oder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge", schreibt de Maizière. "Wir erörterten die Rechtslage. Sie war nicht eindeutig."

Die Juristen im Ministerium hätten unterschiedliche Auffassungen vertreten: "Die einen sagten, das deutsche Recht verlange geradezu eine solche Zurückweisung. Überwiegend bestand aber die andere Auffassung, dass das europäische Recht einfache Zurückweisungen nach deutschem Recht verbiete." Er verwahre sich daher gegen den Vorwurf, "ich hätte in dieser Lage nicht rechtmäßig gehandelt, es hätte eine Herrschaft des Unrechts gegeben", schreibt der Ex-Innenminister weiter.

Die Äußerung stammt von seinem Nachfolger, Horst Seehofer (CSU), den de Maizière indirekt kritisiert: "Diese Formulierung überschreitet die politisch zulässige Grenze einer streitbaren Debatte unter Koalitionspartnern. Wenn sich ein Minister nach langen Diskussionen einer Rechtsauffassung anschließt und eine Entscheidung trifft, die er für rechtmäßig hält, die im Nachhinein aber manchen nicht gefällt, dann ist der Vorwurf eines Rechtsbruchs ehrabschneidend." Eine konsequente Zurückweisung wäre "nur möglich gewesen unter Inkaufnahme von sehr hässlichen Bildern, wie Polizisten Flüchtlinge, darunter Frauen und Kinder, mit Schutzschilden und Gummiknüppeln am Übertreten der Grenze nach Deutschland hindern".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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