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Bundeskabinett beschließt strenge Regelungen für Fleischindustrie

Archivmeldung vom 20.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kabinett Merkel IV
Kabinett Merkel IV

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Bundeskabinett hat als Reaktion auf die jüngsten Corona-Ausbrüche in der Fleischindustrie ein Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen beschlossen.

"Die Wurzel des Übels in der Fleischwirtschaft und für die teilweise empörenden Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer liegt in der Konstruktion von Sub-, Sub- Subunternehmertum", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) dazu am Mittwoch im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin.

Für ein Geschäftsmodell, das die Ausbreitung von Pandemien in Kauf nehme, könne es in Deutschland keine Toleranz geben, so Heil. Der Beschluss, der ab dem kommenden Jahr in Kraft treten soll, verbietet den Einsatz von Leiharbeitern mit Werkverträgen in großen Fleischbetrieben, deren Hauptgeschäftsfeld das Schlachten ist. Von der Regelung ausgenommen sind kleine Betriebe im Fleischhandwerk. Außerdem kündigte der Arbeitsminister strengere Kontrollen in den Betrieben an. Die Initiative zu den Beschlüssen war von Heil angestoßen worden. In den vergangenen Wochen kam es deutschlandweit in mehreren größeren Schlachtbetrieben zu Ausbrüchen von Covid-19. In die Kritik gerieten vor allem die Arbeitsbedingungen und die Hygienestandards in der Branche. So seien die in der Fleischindustrie üblichen Sammelunterkünfte für osteuropäische Leiharbeiter aus Billiglohnländern begünstigend für die Ausbreitung des Virus gewesen sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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