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Patientenschützer wollen bei E-Patientenakte auch Papier-Variante

Archivmeldung vom 08.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Papier, Akte (Symbolbild)
Papier, Akte (Symbolbild)

Bild: Helene Souza / pixelio.de

Patientenschützer Eugen Brysch hat mit Blick auf die elektronische Patientenakte angemahnt, Lösungen für ältere Menschen ohne Internet zu finden und dabei eine Papier-Auskunft vorgeschlagen. Der Gesetzgeber habe bei der Einführung der E-Patientenakte Menschen zu berücksichtigen, "die nicht technisch versiert sind", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Dazu gehörten mehr als 20 Prozent der Über-65-Jährigen. "Eine Herausforderung wird es somit sein, auch diesen Betroffenen einen differenzierten Umgang mit ihren Patientendaten zu ermöglichen. Ohne eine kostenlose Auskunftspflicht in Papierform per Post wird es nicht gehen", sagte Brysch. "Es gilt zu akzeptieren, dass nicht jeder ein Tablet besitzt oder das Internet nutzt." Der Patientenschützer kritisierte die von Karl Lauterbach angekündigte "Opt-Out-Lösung".

Zwar sei die elektronische Patientenakte für Jedermann lange überfällig, so Brysch. "Doch muss der Bürger Herr des Verfahrens bleiben. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung darf nicht torpediert werden. Wer schweigt, sagt nicht automatisch ja." Der Deutsche Hausärzteverband pochte auf eine unkomplizierte Ausgestaltung. "Wir brauchen endlich ein praxistaugliches und pragmatischen Zugriffskonzept für die elektronische Patientenakte", sagte die Vizevorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth dem RND. Die Administration der Zugriffsrechte müsse für die Patienten einfach und intuitiv sein und dürfe in den Praxen keine zusätzliche Arbeit machen, so Buhlinger Göpfarth. "Ansonsten wird die elektronische Patientenakte weiter ein Schattendasein fristen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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