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Bundestag beschließt Novelle des Filmförderungsgesetzes

Archivmeldung vom 20.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bundestag : Plenarsaal
Bundestag : Plenarsaal

Foto: Kemmi.1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundestag hat eine Verlängerung des Filmförderungsgesetzes (FFG) auf den Weg gebracht. Die Gesetzesnovelle wurde am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen. AfD, Linke und Grüne stimmten dagegen, während sich die FDP enthielt. Im Kern wird das FFG für weitere zwei Jahre fortgeführt.

Unter anderem soll es dabei anpassungsfähiger gestaltet werden. So sind Flexibilisierungen bei den Fördervoraussetzungen, den Sperrfristen sowie der Verwendung der Mittel vorgesehen. Die Filmförderungsanstalt (FFA) soll künftig Ausnahmen gewähren können. Das gilt unter anderem, wenn einzelne Förder- oder Auszahlungsvoraussetzungen in Fällen höherer Gewalt nicht erfüllt werden können.

In "besonders begründeten Ausnahmefällen" soll es künftig möglich sein, die reguläre Erstaufführung im Kino auf Antrag durch eine Online-Erstaufführung bei kostenpflichtigen Streamingdiensten zu ersetzen. Das Filmförderungsgesetz sieht künftig zudem die Verpflichtung zur Berücksichtigung ökologischer Belange bei der Filmproduktion vor. Zudem soll die Geschlechtergerechtigkeit in den Gremien der Filmförderungsanstalt verbessert werden. Eine stärkere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung sowie des Themas Diversität ist ebenfalls Teil des Gesetzes.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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