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Grundsteuer-Reform würde Immobilien stark unterschiedlich bewerten

Archivmeldung vom 10.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Die geplante Reform der Grundsteuer würde ähnliche Immobilien unterschiedlichen Alters stark unterschiedlich bewerten und somit auch zu einer spürbar unterschiedlichen Besteuerung führen. Wie groß die Unterschiede sind, geht aus Papieren des Bundesfinanzministeriums hervor, über welche das "Handelsblatt" berichtet.

Auch aufgrund dieser unterschiedlichen Bewertungen hat sich die Unionsfraktion im Bundestag gegen die Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gestellt. Ein Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen und 700 Quadratmeter Wohnfläche würde nach den Vorstellungen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz mit 633.573 Euro bewertet, wenn es vor 1964 gebaut würde. Das gleiche Haus wäre aber schon 848.000 Euro wert, wenn es 1990 entstanden ist. Ein Neubau, der 2020 fertig wird, würde schon mit 935.000 Euro bewertet. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, die Steuer zu reformieren. Die Grundsteuer steht den Kommunen zu, sie nehmen dadurch derzeit rund 14 Milliarden Euro ein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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