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Große Koalition baut Wahlrechtshürden für Behinderte ab

Archivmeldung vom 13.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wahl, Wahlurne, Stimmabgabe (Symbolbild)
Wahl, Wahlurne, Stimmabgabe (Symbolbild)

Bild: Gabi Eder / pixelio.de

Die Große Koalition hat sich darauf verständigt, den Wahlrechtsausschluss für Behinderte unter Vollbetreuung und Menschen im Maßregelvollzug aufzuheben.

"Die im Paragraf 13 Nr. 2 und Nr. 3 des Bundeswahlgesetzes und in Paragraf 6a Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 des Europawahlgesetzes bestehenden Wahlrechtsausschlüsse werden aufgehoben", heißt es in einem gemeinsamen Antrag von Union und SPD, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

"Wir freuen uns, dass die Union nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten", sagte Matthias Bartke (SPD), der Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Das Ziel war im Koalitionsvertrag vereinbart - doch Union und SPD hatten lange über die konkrete Ausgestaltung gerungen. Nun sollen unter anderem Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Behinderte geschaffen werden.

Die Große Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Es hatte am 21. Februar die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen unter Vollbetreuung und Menschen im Maßregelvollzug für verfassungswidrig erklärt. Die Koalition will nun rasch einen Gesetzentwurf einbringen. Er soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten - wird also noch nicht zur Europawahl gelten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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