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CDU will mit Maßnahmenpaket Integration von Flüchtlingen vorantreiben

Archivmeldung vom 13.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0
Abschiebeeinrichtung für Flüchtlinge Bild: opposition24.de, on Flickr CC BY-SA 2.0

Ausnahmen beim Mindestlohn, verlängerte Schulpflicht für Flüchtlinge und höhere Hürden für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht - mit einem Paket von Maßnahmen will die CDU die Integration von Flüchtlingen vorantreiben. Das geht nach Informationen der Zeitung "Bild am Sonntag" aus einem Entwurf hervor, der am Montag vom CDU-Bundesvorstand beschlossen werden soll.

Zu den wichtigsten Maßnahmen des Papiers zählen demnach eine Verlängerung der Schulpflicht für Flüchtlinge ohne Schulabschluss von 18 auf 25 Jahre, ein verpflichtender Basissprachkurs in den Aufnahmeeinrichtungen sowie eine Ausnahme beim Mindestlohn. Bei letzterem sollen Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge wie Langzeitarbeitslose behandelt werden und in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung keinen Anspruch auf Mindestlohn haben.

Eine Änderung soll es auch beim unbefristeten Daueraufenthaltsrecht geben. Dieses sollen anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte künftig erst dann erhalten, wenn sie nachweisen können, dass sie ausreichend Deutsch sprechen, Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung haben, keine Straftaten begangen haben und ihren Lebensunterhalt sichern können. Bislang wird die unbefristete Erlaubnis nach dem Ablauf von drei Jahren erteilt, unabhängig davon, ob sich jemand um Sprachkenntnisse und Arbeit bemüht hat.

Außerdem sollen studierfähige Flüchtlinge künftig die Möglichkeit haben, als Gasthörer Lehrveranstaltungen an Hochschulen zu besuchen und in diesem Status auch Prüfungen abzulegen. Bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen soll mit Hilfe einer bundeseinheitlichen "Erstanalyse" bei Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive der Bildungsstand festgestellt werden. Werden verpflichtende Integrationskurse nicht wahrgenommen, soll es zu Leistungskürzungen kommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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