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Bund und Länder diskutieren Losverfahren für Abgabetermine von Steuererklärungen

Archivmeldung vom 25.02.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.02.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Screenshot aus dem Youtube Video "Steuern in der BRD GmbH - Souveränität Deutschland"
Screenshot aus dem Youtube Video "Steuern in der BRD GmbH - Souveränität Deutschland"

Das Bundesfinanzministerium diskutiert mit den Finanzministern der Länder, ob Steuerberater künftig generell die Steuererklärungen ihrer Mandanten erst bis Ende Februar des übernächsten Jahres vorlegen müssen. Im Gegenzug sollen Finanzämter einzelne Steuererklärungen aber schon früher anfordern dürfen, ausgewählt per Losverfahren. Über die Idee wird nach Informationen des "Handelsblatts" (Mittwochausgabe) bei einem Treffen der Steuerabteilungsleiter von Bund und Ländern am Mittwoch in Berlin beraten.

Die Finanzämter dürften "nach dem Ergebnis einer automationsgestützten Zufallsauswahl anordnen, dass Erklärungen innerhalb einer Frist von drei Monaten" abzugeben seien, heißt es in einem "Diskussionsentwurf" des Bundesfinanzministeriums. Die Idee ist umstritten. "Ein Gesetz, das die Abgabe der Steuererklärung zur Lotterie macht, kommt für uns nicht infrage", sagte der Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) dem "Handelsblatt".

Auch die Steuerberater lehnen das Vorhaben ab. "Das wäre ein Eingriff in die Arbeit der Steuerberater nach dem Zufallsprinzip", sagte Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer. "Die Entscheidung, in welcher Reihenfolge die Steuererklärungen abgegeben werden, muss in den Händen des Steuerberaters und seiner Mandanten bleiben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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