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Kommunen lehnen Pläne zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses ab

Archivmeldung vom 15.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.
Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V.

Der Städte- und Gemeindebund hat die Pläne von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses scharf kritisiert und lehnt Mehrkosten für die Kommunen ab. "Wenn der Bund die Grenzen bei Kindesalter und Bezugsdauer anheben möchte, so hat er auch die Kosten vollständig zu tragen", sagte Geschäftsführer Gerd Landsberg der "Bild am Sonntag".

Der Städte- und Gemeindebund hält die Pläne von Schwesig insgesamt für untauglich: "Viele Alleinerziehende würden keinen Cent mehr erhalten." Denn der Unterhaltsvorschuss werde vollständig auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet.

"Die Politik scheint wieder in den Fehler zu verfallen, zur Beseitigung vermeintlicher sozialer Ungleichheiten das Sozialbudget zu erhöhen, ohne vorher die Effizienz der bestehenden Systeme zu überprüfen", so Landsberg. Schwesig plant, die Bezugsdauer des Unterhaltsvorschusses von sechs Jahren deutlich zu verlängern und die Altersgrenze des Kindes von derzeit 12 auf mindestens 16 Jahre anzuheben.

Aktuell liegen die Ausgaben für rund 450.000 betroffene Kinder bei knapp 850 Millionen Euro im Jahr. Die Hauptlast tragen Länder und Kommunen, ein Drittel zahlt der Bund. Kritik gibt es auch an dem SPD-Vorstoß, säumige Elternteile künftig mit Führerscheinentzug bestrafen zu können. "Ein Großteil der Väter und Mütter ist beruflich aufs Autofahren angewiesen.

Mit dem Führerscheinentzug wird die Möglichkeit zur Zahlung von Unterhalt genommen", sagte Landsberg. Das Bundesjustizministerium macht keine großen Hoffnungen, mit dieser Maßnahme all zu viele Unterhaltsverweigerer zum Zahlen zu bringen. Ein Sprecher verwies laut "Bild am Sonntag" darauf, dass es 2014 nur 1.489 Verurteilungen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gab. Die meisten Väter würden nicht zahlen, weil sie kein Geld hätten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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