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Heil und Hoffmann wollen stärkere betriebliche Mitbestimmung

Archivmeldung vom 10.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Deutschland gilt international mittlerweile als Billiglohnland (Symbolbild)
Deutschland gilt international mittlerweile als Billiglohnland (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und DGB-Präsident Reiner Hoffmann haben Vorschläge für eine Reform der betrieblichen Mitbestimmung vorgelegt. Die Beteiligung von Arbeitnehmern sei der Schlüssel zum Erfolg für den Aufbruch in eine klimaneutrale und digitale Zukunft, schreiben Heil und Hoffmann in einem gemeinsamen Gastbeitrag im "Handelsblatt".

Weiter schreiben sie: "Das setzt allerdings eine Trendumkehr bei der Unternehmensmitbestimmung voraus. Mittlerweile entziehen sich viele Unternehmen ihrer sozialen Verantwortung und nutzen rechtliche Tricks, um sie zu vermeiden." Konkret wollen Heil und Hoffmann den Geltungsbereich der Mitbestimmung erweitern, indem bestehende Schwellenwerte für die Unternehmensgrößen gesenkt werden.

"Die Größe der Transformation verlangt darüber hinaus eine neue Qualität der Mitbestimmung in Unternehmen. Wenn es um die Verlagerung oder Schließungen von Betriebsstandorten geht, müssen die Beschäftigten durch eine echte Parität in den Aufsichtsräten Mitsprache haben", schreiben Heil und Hoffmann. Notwendig seien zudem klare Regeln auf EU-Ebene, die rechtliche Schlupflöcher bei der Umwandlung von Unternehmen in Europäische Aktiengesellschaften schließen. Die Mitbestimmung soll zudem auf Unternehmen in ausländischer Rechtsform mit Verwaltungssitz in Deutschland erweitert werden. Ein zentraler Baustein für ein "Update der Mitbestimmung" sei auch das Betriebsverfassungsgesetz. "Wer Betriebsratsarbeit behindert oder die gesetzliche Mitbestimmung ignoriert, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen", schreiben die beiden. Gewerkschaften brauchten zudem ein digitales Zugangsrecht in die Betriebe und müssten betriebliche Kommunikationswege nutzen können. "Alle Beschäftigten erwarten klare Regeln im Umgang mit ihren Daten, dafür benötigen wir ein Beschäftigtendatenschutzgesetz", heißt es in dem Beitrag.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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