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AfD-Antrag zum Stopp von Tierquälerei bei Lebendtransporten abgelehnt

Archivmeldung vom 04.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Ehrhorn (2019)
Thomas Ehrhorn (2019)

Bild: AfD Deutschland

Die EU hat den Schutz lebender Tiere auf dem Transportwege bereits vor Jahren umfassend geregelt. Demnach sind die Rastzeiten, Trinkwasserversorgung, Höchsttemperaturen, Treibvorgänge und ähnliches im Sinne eines möglichst tiergerechten Umgangs detailliert festgeschrieben.

Obwohl diese Vorgaben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes auch bei Lebendtierexporten in Nicht-EU-Länder einzuhalten sind, kommt es gerade auf derartigen Transporten immer wieder zu gravierenden Missständen. Mit ihrem Antrag wollte die AfD-Fraktion im Bundestag diese Missstände beheben, indem künftig in Deutschland Tiertransporte, die den EU-Vorgaben nicht entsprechen, verhindert werden sollten. Dieser Antrag wurde in Kalenderwoche 14 im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft von den anderen Fraktionen abgelehnt.

Dazu erklärt der Berichterstatter der AfD-Bundestagsfraktion Thomas Ehrhorn: „Offenbar geht es den anderen Fraktionen überhaupt nicht ums Tierwohl, sondern um politische Schaufensterpolitik. Einem ähnlichen Antrag der Grünen zu Lebendtierexporten, der leider keine Mehrheit gefunden hat, hatte die AfD-Fraktion seinerzeit selbstverständlich zugestimmt. Zahlreiche Dokumentationen belegen, wie die Tiere auf den Transporten und häufig auch bei den anschließenden Schlachtvorgängen gequält werden. Das ist unerträglich und erfordert seit Langem ein konsequentes Handeln. Mittlerweile gibt es Landkreise und einzelne Bundesländer, die Tiertransporte untersagen, bei denen die EU-Vorgaben nicht sichergestellt sind. Diese erwarten dringend eine bundeseinheitliche Regelung, weil die Beschränkungen über andere Bundesländer leicht umgangen werden können. Der Bundestag hätte mit unserem Antrag die Möglichkeit gehabt, darauf hinzuwirken. Dass diese Chance nicht ergriffen wurde, ist einfach nur beschämend.“

Quelle: AfD Deutschland

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