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Haase: Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ist wichtiger Beitrag für Kommunen

Archivmeldung vom 17.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Christian Haase (2014), Archivbild
Christian Haase (2014), Archivbild

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Am heutigen Donnerstag beginnt der Deutsche Bundestag die parlamentarischen Beratungen des 13. Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Umgang mit Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten.

Dazu erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Kommunalpolitik der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Christian Haase: "Wir begrüßen, dass die Bundesregierung mit dem Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der klar definiert, bis zu welchem Toleranzwert Diesel-Fahrverbote nicht verhältnismäßig sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat eindeutig die Verhältnismäßigkeit von Diesel-Fahrverboten normiert. Diese höchstrichterliche Vorgabe wird jetzt auch gesetzlich geregelt. Das ist ein wichtiger Beitrag für die betroffenen Kommunen, die unter Diesel-Fahrverboten erheblich leiden müssten.

Zielführender als Fahrverbote sind Maßnahmen, den Verkehr fließend zu halten, sowie stadtentwicklungspolitische Ansätze, um den Zuzugssog in die städtischen Ballungszentren zu reduzieren. Zudem haben Bund, Länder und Kommunen in den zurückliegenden Monaten Maßnahmen ergriffen, die Luftqualität weiter zu verbessern. All dies muss bei Entscheidungen über Fahrverbote ebenfalls berücksichtigt werden."

Quelle: CDU/CSU /ots

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