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Stübgen: Wir brauchen ein einheitliches europäisches Wahlrecht

Archivmeldung vom 26.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: M. Großmann / pixelio.de
Bild: M. Großmann / pixelio.de

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch die Drei-Prozent-Hürde für die Wahlen zum Europäischen Parlament verworfen. Dazu erklärt der europapolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Stübgen: "Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bedauert, dass sich das Bundesverfassungsgericht der Auffassung einer breiten Mehrheit des Bundestages nicht angeschlossen hat, dass ein Wegfall der Drei-Prozent-Hürde bei den Wahlen zum Europäischen Parlament zu einer starken, die Mehrheitsbildung beeinträchtigenden Zersplitterung im Europäischen Parlament (EP) führen könnte."

Stübgen weiter: "Gleichwohl gilt es, die Entscheidung der Verfassungsrichter zu respektieren. Bei den Wahlen zum EP im Mai 2014 wird es keine Drei-Prozent-Hürde geben. Da in Deutschland 96 Mandate zu vergeben sind, ergibt sich durch das Verhältniswahlrecht bei 63 Millionen Wahlberechtigten gleichwohl mathematisch eine Hürde von mehr als einem Prozent. Die CDU/CSU-Fraktion bekräftigt ihre Auffassung, dass es in der kommenden Wahlperiode in den Mitgliedstaaten zu einer Angleichung des Wahlrechtes für die Wahl zum Europäischen Parlament kommen muss, weil es ohne Wahlrechtsgleichheit auch keine Chancengleichheit und damit keine volle demokratische Legitimation für das Europäische Parlament geben kann."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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