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Nach Zwischenfällen: Bundestag will Waffen im Parlament verbieten

Archivmeldung vom 05.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: ExtremNews
Bild: ExtremNews

Die Bundestagsverwaltung will Waffen im Parlament verbieten. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" unter Berufung auf eine Tischvorlage für die Sitzung der Sicherheitsbeauftragten des Parlaments am 10. April.

In der Vorlage der Verwaltung, die auf den 25. März datiert ist und eine Änderung von Paragraph 4 der Hausordnung vorsieht, heißt es, "gemäß Paragraph 4 Absatz 4 der Hausordnung ist es nicht gestattet, in die Liegenschaften des Deutschen Bundestages Waffen, Munition, Sprengstoffe, explosionsgefährliche Stoffe, gefährliche Werkzeuge" oder vergleichbare Gegenstände "mitzubringen". Zu den verbotenen Waffen zählen demnach unter anderem Feuerwaffen, aber auch Bogen, Armbrüste und Pfeile, Schleudern und Katapulte, Spielzeugwaffen und Imitationen von Feuerwaffen, Betäubungsgeräte, die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays und schließlich "Messer jeglicher Art".

Anlass ist ein Zwischenfall mit dem Mitarbeiter eines AfD-Bundestagsabgeordneten, der bei einem Besuch der EU-Kommission in Brüssel am 5. Februar mit einem Messer erwischt wurde und anschließend behauptete, er gebe dieses Messer im Bundestag stets an der Pforte ab. Nach Bekanntwerden des Vorfalls wurde sowohl im Bundestagspräsidium als auch im Ältestenrat über eine Verschärfung der Sicherheitsvorkehrungen gesprochen - zumal sich Mitarbeiter anderer Fraktionen zunehmend von AfD-Mitarbeitern bedroht fühlen. "Wir haben Anlass, darüber nachzudenken, unter welchen Bedingungen wir Hausausweise ausgeben", sagte damals ein Mitglied des Präsidiums.

Die Verwaltung macht parlamentsintern zur Begründung geltend, dass es bislang "keine Regelungen zur Mitnahme von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen in die Liegenschaften des Deutschen Bundestages" gegeben habe.

Ferner sind "Vorfahrten von Taxifahrzeugen auf den Friedrich-Ebert-Platz seit dem Frühjahr 2019 nicht zulässig", wie ein Sprecher der Bundestagsverwaltung dem RND offiziell mitteilte. Anlass ist in diesem Fall nach Informationen aus Parlamentskreisen der Fall eines Mannes, der - ohne im Besitz eines Hausausweises zu sein - zuletzt in einem Taxi auf den Friedrich-Ebert-Platz zwischen Reichstagsgebäude und Parlamentarischer Gesellschaft vorfuhr und es anschließend auch vermochte, in einem Pulk von Abgeordneten in den Bundestag zu gelangen. Dort wurde er entdeckt und zur Rede gestellt. Zwar sei der Mann wohl letztlich harmlos gewesen, heißt es in den Parlamentskreisen, trotzdem habe die Bundestagsverwaltung den Friedrich-Ebert-Platz als Reaktion auf den Vorfall für Taxis gesperrt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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