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NRW-Justizminister für automatisches Betreuungs­recht für Ehepartner

Archivmeldung vom 12.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Thomas Kutschaty Bild: nrw.de
Thomas Kutschaty Bild: nrw.de

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) wird bei der Justizministerkonferenz in der kommen­den Woche in Stuttgart auf eine Reform des Betreuungsrechts drängen. "Die Menschen glauben, dass ihr Ehepartner sie automatisch vertritt, wenn sie es selbst nicht mehr können - das ist einer der größten Rechtsirrtümer im Land", sagte Kutschaty dem Nachrichtenmagazin Focus.

Aktuell müssen sich Verheiratete das Betreuungsrecht von einem Richter übertragen lassen, wenn ein Ehepartner beispielsweise schwer erkrankt ist und keine Vorsorgevollmacht erteilt hat. Das sei, so Kutschaty, in einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft ein großes Problem. Während hier demnach die Zahl der Gerichtsentscheidungen in den vergangenen Jahren stark zunahm, kann Nordrhein-Westfalen in einem anderen Bereich Erfolge vermelden. So hat nach Focus-Informationen die Zahl der Gerichtsentscheide, die eine Fixierung von Senioren anordnen, stark abgenommen. Seit 2010 sank diese Zahl binnen vier Jahren um mehr als die Hälfte auf 10.774 Fälle. Ein Grund dafür sind so genannte "Verfahrenspfleger", die sich etwa um Menschen in Seniorenheimen kümmern. Weil diese Pfleger gute Arbeit leisteten, "können wir viele Anträge auf Fixierungen ablehnen", sagte der Remscheider Amtsrichter Torsten Joecker dem Focus.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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