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Staatsrechtler fordern mehr Rechte für kleine Bundestags-Fraktionen

Archivmeldung vom 30.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: lillysmum / pixelio.de
Bild: lillysmum / pixelio.de

Führende Staatsrechtler fordern, im Falle einer Großen Koalition die Rechte der Opposition im Bundestag zu stärken. Bisher sind 25 Prozent der Stimmen nötig, um etwa einen Untersuchungsausschuss zu erzwingen. Grüne und Linke haben derzeit zusammen aber nur 20 Prozent der Sitze. Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hält ein Entgegenkommen einer Großen Koalition für "rechtlich geboten", wie er dem "Spiegel" sagte.

Der Staatsrechtler Christoph Möllers hält es für möglich, dass die Fraktionen solche Rechte einklagen könnten.

Günter Krings, CDU-Fraktionsvize, lehnte es ab, den kleineren Fraktionen mehr Rechte einzuräumen: "Wir würden die Funktionsfähigkeit des Bundestages beeinträchtigen, wenn jede Oppositionsfraktion allein alle Rechte wahrnehmen könnte." Das Schöne an der Demokratie sei, dass Mehrheiten wechselten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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