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Söder gegen AfD-Verbot - aber für Geldentzug

Archivmeldung vom 20.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Sebastian Hartmann (2014), Archivbild
Sebastian Hartmann (2014), Archivbild

Von Foto-AG Gymnasium Melle - Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=35313488

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) spricht sich gegen ein AfD-Verbotsverfahren aus - will aber andere Maßnahmen ergreifen. "Sind AfD-Mitglieder erkennbare Verfassungsfeinde, braucht es Konsequenzen: etwa die Unvereinbarkeit mit dem öffentlichen Dienst oder Beschränkungen bei der Parteienfinanzierung", sagte Söder der FAZ. Staatsrechtlern zufolge ist der Entzug der Finanzierung mit geringeren Hürden verbunden als ein Parteiverbot.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Hartmann, kündigte eine Entscheidung über ein Verbotsverfahren an, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt: "Wir vertrauen auf die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz, dessen Informationen zur Prüfung der Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren unabdingbar sind. Sobald diese Informationen aus der weitergehenden Beobachtung vorliegen, werden wir als Fraktion darüber entscheiden, ob wir uns für einen Antrag nach Artikel 21 Absatz des Grundgesetzes beim Bundesverfassungsgericht einsetzen. Eine Vereinbarung der Innenpolitiker verschiedener Parteien gibt es hierzu nicht", sagte Hartmann der FAS. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Alexander Throm, sieht die Bundesregierung in der Verantwortung: "Unsere Verfassungsschutzbehörden erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der ihnen gesetzten engen Grenzen sehr gut. Durch diese Arbeit wissen wir, dass es inzwischen Landesverbände der AfD gibt, die als gesichert rechtsextrem eingestuft werden müssen. Ob es darüber hinaus Maßnahmen zur Vorbereitung oder Einleitung eines Verbotsverfahrens geben soll, muss zuallererst die Bundesregierung entscheiden. Es handelt sich dabei um eine ureigene Aufgabe der Exekutive und gerade nicht um eine parlamentarische Aufgabe des Bundestages."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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