Kartellamt hat Bedenken gegen Preiskontrollmechanismen von Amazon
Das Bundeskartellamt hält Preisobergrenzen für Händler auf Amazon für "wettbewerblich bedenklich". Das teilte die Behörde am Montag auf Grundlage ihrer vorläufigen rechtlichen Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace mit.
Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten,
sollen demnach bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht
überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des
Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für
große Digitalunternehmen sowie ein Verstoß gegen allgemeine
Missbrauchsvorschriften liegen. Amazon habe jetzt Gelegenheit, zu den
Vorwürfen Stellung zu nehmen, so das Kartellamt.
"Der Wettbewerb
im Onlinehandel in Deutschland wird zu einem großen Anteil durch Amazons
Regeln für die Handelsplattform bestimmt", sagte Andreas Mundt,
Präsident des Bundeskartellamtes. "Da Amazon auf ihrer Plattform in den
direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern tritt, ist eine
Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber auch in Form von
Preisobergrenzen grundsätzlich wettbewerblich bedenklich." Dies gelte
insbesondere dann, wenn die betroffenen Händler ihre eigenen Kosten
nicht mehr decken könnten und die Handelsplattform in
kartellrechtswidriger Weise zur Behinderung des restlichen Onlinehandels
eingesetzt werde.
Quelle: dts Nachrichtenagentur