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Kartellamt hat Bedenken gegen Preiskontrollmechanismen von Amazon

Freigeschaltet am 02.06.2025 um 14:50 durch Sanjo Babić
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Bild: Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt hält Preisobergrenzen für Händler auf Amazon für "wettbewerblich bedenklich". Das teilte die Behörde am Montag auf Grundlage ihrer vorläufigen rechtlichen Einschätzung zur Einflussnahme auf die Preise der Marktplatzhändler auf dem Amazon Marketplace mit.

Händler, die ihre Angebote auf der Amazon-Handelsplattform anbieten, sollen demnach bestimmte von Amazon vorgegebene Preisgrenzen nicht überschreiten. Darin könnte nach vorläufiger Auffassung des Bundeskartellamtes ein Missbrauch nach den besonderen Vorschriften für große Digitalunternehmen sowie ein Verstoß gegen allgemeine Missbrauchsvorschriften liegen. Amazon habe jetzt Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, so das Kartellamt.

"Der Wettbewerb im Onlinehandel in Deutschland wird zu einem großen Anteil durch Amazons Regeln für die Handelsplattform bestimmt", sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Da Amazon auf ihrer Plattform in den direkten Wettbewerb zu den übrigen Marktplatzhändlern tritt, ist eine Einflussnahme auf die Preisgestaltung der Wettbewerber auch in Form von Preisobergrenzen grundsätzlich wettbewerblich bedenklich." Dies gelte insbesondere dann, wenn die betroffenen Händler ihre eigenen Kosten nicht mehr decken könnten und die Handelsplattform in kartellrechtswidriger Weise zur Behinderung des restlichen Onlinehandels eingesetzt werde.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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