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Verbot Koalition streicht Alkoholverbot auf Marktplätzen

Archivmeldung vom 15.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wappen von Sachsen-Anhalt
Wappen von Sachsen-Anhalt

Landes-Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) streicht aus dem Polizeigesetz des Landes die Grundlage für ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Laut einer Ministeriumssprecherin werde damit den Vorgaben des Landesverfassungsgerichts entsprochen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung.

Auch die Koalitionsfraktionen rücken von dem Verbot ab. "Wir sehen das Verbot nicht mehr vor, sind aber dafür offen, wenn jemand eine rechtliche Formulierung vorschlägt, die den Vorgaben des Gerichts genügt", sagte CDU-Fraktionschef André Schröder der MZ. Die SPD hatte das Alkoholverbot ursprünglich vorgeschlagen, rückt aber auch davon ab. "Ich will mich dafür nicht verkämpfen. Wenn wir das handwerklich nicht hinkriegen, sollten wir nicht fünf Anläufe machen", sagte SPD-Fraktionsvize Rüdiger Erben. Das Landesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr nach der Klage der Oppositionsfraktionen von Linken und Grünen für Teile des Polizeigesetzes Korrekturen und Nachbesserungen verlangt; das Alkoholverbot erklärten die Richter indes für verfassungswidrig: Weil der Nachweis fehle, dass der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen zu mehr Straftaten führt. Die Stadt Magdeburg hatte 2008 ein Alkoholverbot für den zentralen Hasselbachplatz verhängt, es wurde aber 2010 vom Oberverwaltungsgericht kassiert - weil die Rechtsgrundlage fehlte. Die sollte durch das neue Polizeigesetz entstehen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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