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Magazin: MAD-Präsident weigerte sich, gegen G36-Kritiker vorzugehen

Archivmeldung vom 07.05.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.05.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Amt für den Militärischen Abschirmdienst – MAD – Logo
Amt für den Militärischen Abschirmdienst – MAD – Logo

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In einer geheimen Sitzung des Verteidigungsausschusses räumte das Verteidigungsministerium am Mittwoch nach Informationen des Hamburger Magazins stern ein, dass im Jahr 2013 im Raum stand, den Militärischen Abschirmdienst (MAD) einzuschalten, um in der Sache des Gewehrs G36 Whistleblower ausfindig zu machen, die Informationen nach draußen gaben. Wie der stern in seiner Online-Ausgabe schreibt, trafen sich demnach Geschäftsführer des G36-Herstellers Heckler & Koch im Jahr 2013 mit dem damaligen MAD-Präsidenten Ulrich Birkenheier. Auch die Rüstungsabteilung des Wehrressorts wandte sich offenbar an den MAD-Chef. Birkenheier lehnte ein Eingreifen aber ab, weil der Nachrichtendienst der Bundeswehr in dieser Sache nicht zuständig sei.

Wegen aus Sicht des Unternehmens rufschädigender Berichte über das Gewehr G36 hatte Heckler & Koch nach dem stern vorliegenden vertraulichen Unterlagen des Verteidigungsministeriums überdies ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen angestoßen. Danach stellte die Firma in den Jahren 2013 und 2014 wiederholt Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Bonn. Weil von Medien wie "Spiegel", "Bild" und stern auch aus internen Unterlagen zitiert worden war, sah man im Verteidigungsministerium einen möglichen Verrat von Dienstgeheimnissen und erteilte noch Anfang 2015 ausdrücklich die - rechtlich erforderliche - Ermächtigung zu Ermittlungen. Es gebe "ein erhebliches Interesse" daran, einen möglichen Geheimnisverrat "aufzuklären, um mögliche Sicherheitslecks zu schließen und künftige Taten durch Abschreckung zu verhindern", heißt es in einem Vermerk des Wehrressorts vom Januar 2015. Überdies, so sorgte sich der Autor des Vermerks, könnte "die Versagung der Ermächtigung bei der Fa. Heckler & Koch zu Irritationen führen, die als Vertragspartnerin der Bundeswehr durch die Veröffentlichung der Vorlage ebenfalls geschädigt wurde".

Die Bonner Staatsanwaltschaft ließ am Mittwoch eine Anfrage des stern zu dem Verfahren unbeantwortet.

Quelle: Gruner+Jahr, stern (ots)

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