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Stephan Brandner: Antwort der Bundesregierung zeigt wahres Ausmaß der Kinderkriminalität

Archivmeldung vom 05.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Stephan Brandner (2023) Bild: AfD - Alternative für Deutschland
Stephan Brandner (2023) Bild: AfD - Alternative für Deutschland

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert die Herabsetzung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre. Eine Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion unter Federführung des parlamentarischen Geschäftsführers Stephan Brandner zeigt nun, dass die Kriminalität von Kindern drastische Ausmaße angenommen hat.

Allein im Jahr 2022 wurden knapp 100.000 Kinder unter 14 Jahren, die also nicht strafmündig sind, als Tatverdächtige ermittelt. Das entspricht 4,4 Prozent aller Tatverdächtigen. Mehr als 10.000 Kinder waren Tatverdächtige bei Straftaten aus dem Bereich der Gewaltkriminalität. Bei den Tatbeständen Diebstahl und Sachbeschädigung machen die Kinder sogar über 10 Prozent der Tatverdächtigen aus. Stephan Brandner sieht angesichts der Zahlen einen dringenden Handlungsbedarf hinsichtlich der Senkung der Strafmündigkeit. Es dürfe nicht sein, dass Kinder glauben, sie könnten Straftaten begehen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen.

Er erklärt hierzu: „Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigen ein trauriges Bild: Kinder werden immer häufiger zu Tätern. Allein die Tatsache, dass 18 Kinder unter 14 Jahren Tatverdächtige eines Tötungsdelikts und sogar fast 10.000 Kinder einer schweren Körperverletzung tatverdächtig sind, macht deutlich, dass die Politik die Augen vor dieser Entwicklung nicht verschließen darf. Die Zahlen zeigen aber auch, dass Kindergewalt und -kriminalität deutlich migrantisch geprägt ist und immer wieder die syrische und afghanische Staatsbürgerschaft negativ ins Gewicht fällt. Inwiefern hier eine verfehlte Altersfeststellung relevant war, muss bisher offen bleiben.“

Auf Wunsch schicken wir Ihnen die noch unveröffentlichte Antwort auf die Kleine Anfrage 20/6302 gerne zu.

Quelle: AfD Deutschland

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