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Bundestagsverwaltung: Immer weniger Ordnungsmaßnahmen im Bundestag

Archivmeldung vom 28.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Makrodepecher / pixelio.de
Bild: Makrodepecher / pixelio.de

Die Zahl der Ordnungsmaßnahmen im Bundestag ist stark zurückgegangen. Das geht aus einer Statistik der Bundestagsverwaltung hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet. Wurden in der 10. Wahlperiode (1983 bis 1987) noch 226 Ordnungsmaßnahmen gegen Abgeordnete verhängt, waren es in der vergangenen 18. Legislaturperiode nur sieben.

Laut der Statistik nimmt die Zahl der Ordnungsmaßnahmen im Bundestag seit 1987 stetig ab – mit Ausnahme der 13. Wahlperiode (1994 bis 1998; 81 Maßnahmen). Danach waren die Bundestagspräsidenten aber kaum noch gefordert. In der 14. Wahlperiode (1998 bis 2002) registriert die Bundestagsverwaltung nur 54 Eingriffe des Parlamentspräsidenten, danach nur noch 22, dann 19, 16 und in der vergangenen Legislaturperiode sieben.

In der Statistik werden Ordnungsrufe, Rügen und unparlamentarische Äußerungen unterschieden. Ausschlüsse von Mitgliedern des Bundestags werden nicht ausgewiesen. Nach den Zahlen gab es in den bisherigen 18 Legislaturperioden insgesamt 1.178 Ordnungsmaßnahmen, darunter 629 Ordnungsrufe, 135 Rügen und 414 sogenannte unparlamentarische Äußerungen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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