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Bosbach sieht Politik bei Wahlrechtsreform deutlich unter Zeitdruck

Archivmeldung vom 17.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Florentine  / pixelio.de
Bild: Florentine / pixelio.de

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat davor gewarnt, dass das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag eine Wahlrechtsreform vorschreiben könnte, wenn er sich selbst nicht rechtzeitig auf eine Reform einigt. "Wir stehen unter Erfolgsdruck, wir stehen aber auch unter Zeitdruck", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe) mit Blick auf die aktuellen Streitigkeiten.

"Denn es besteht ja die Gefahr, dass das Bundesverfassungsgericht die Sache bei einer Nichteinigung selbst in die Hand nimmt. Das wäre eine Blamage für den Bundestag und auch für die jetzige parlamentarische Mehrheit." Der CDU-Politiker fügte hinzu: "Ich glaube nicht, dass es uns praktisch möglich sein wird, den gerichtlich gesetzten Termin einzuhalten. Aber wir müssen wenigstens noch vor der Sommerpause mit einem Gesetzgebungsverfahren beginnen. Dann würde das Gericht sehen, dass es weitergeht. Die Hängepartie können wir nicht bis in den Herbst fortsetzen." Die jüngste Kritik von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der es "ärgerlich" und "peinlich" genannt hatte, dass der Bundestag nicht innerhalb der gesetzten Frist von zwei Jahren zu einer Reform kommt, kommentierte Bosbach mit den Worten: "Der Bundestagspräsident hat Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat uns eine großzügige Frist gewährt. Wir standen ja kurz vor einer Einigung, bis die FDP beim zweiten Hinsehen gemerkt hat, dass die Lösung für sie Nachteile hätte. Deshalb fangen wir jetzt wieder von vorne an." Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit, per Anordnung ein neues Wahlrecht in Kraft zu setzen, bis der Bundestag ein Wahlrecht beschließt. Allerdings müsste eine solche Anordnung vorher, beispielsweise von einer Oppositionsfraktion, beantragt werden. 

Staatsrechtler Battis übt scharfe Kritik an Bundesregierung: Verschleppte Wahlrechtsreform ist "klare Missachtung des Bundesverfassungsgerichts"

Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis wirft der schwarz-gelben Regierung eine "klare Missachtung des Bundesverfassungsgerichts" vor. Es sei ein "Armutszeugnis", dass die Koalition nicht zur Einhaltung der von Karlsruhe gesetzten Frist für eine Wahlrechtsreform bis zum 30. Juni dieses Jahres imstande sei, sagte Battis dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Freitagsausgabe). "Technisch und inhaltlich betrachtet, hätte man längst eine verfassungskonforme Lösung präsentieren können. Aber politisch gesehen ist das Wahlrecht im Kern eine Machtfrage. Von den Überhangmandaten profitieren die großen Parteien, die Kleinen nicht, die einen wollen sie erhalten, die anderen abschaffen", sagte Battis weiter. Es gehe um Macht. "So einfach ist das". Sollte die Koalition auch in den kommenden Monaten nicht liefern, könne Karlsruhe auf Antrag etwa der Grünen selbst ein neues Wahlrecht installieren: " Ich glaube allerdings nicht, dass sich die Richter darum reißen werden." Battis selbst sprach sich dafür aus, die umstrittenen Überhangmandate beizubehalten, wenn gleichzeitig die anderen Parteien Ausgleichsmandate dafür zugesprochen bekämen. Ein solches Konzept befürwortet auch die SPD. "Damit würden alle direkt gewählten Kandidaten im Bundestag sitzen, zugleich wären die kleineren Parteien proportional angemessen im Parlament vertreten." Zwar würde der Bundestag dadurch "um ein paar Sitze größer, aber das wäre zu verkraften".

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung / Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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