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eco: Vorratsdatenspeicherung ist rational nicht nachvollziehbar

Archivmeldung vom 21.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Auf der heutigen Innenministerkonferenz in Frankfurt debattieren die Minister der Länder auch über die Wiedereinführung einer Regelung zur Speicherung von Vorratsdaten, obwohl deren Nutzen für die Verfolgung und Verhinderung von Straftaten fraglich ist. Aus Sicht des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft eco fehlt bei dieser Diskussion jedoch ein wichtiger Aspekt: Die Länder setzen sich für die Vorratsdatenspeicherung ein, sind aber nicht bereit, die daraus entstehenden Kosten zu tragen.

Die Anschaffungs- und Betriebskosten für die Telekommunikationsunternehmen sind erheblich: Bereits als 2007 das verfassungswidrige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschiedet wurde, musste die deutsche Internetindustrie die Kosten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur tragen. Bei einer Neueinführung würde es zu erneuten Kosten kommen, fürchtet eco. "Der Wunsch nach Wiedereinführung ist rational nicht nachvollziehbar. Wenn die Innenminister die Vorratsdatenspeicherung bezahlen müssten, würden sie als erstes darüber nachdenken, ob sie eine solche wirklich brauchen", sagt Professor Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender von eco. "Aber auch der Bund traut sich seit Jahren nicht, die Kostenerstattung durch die Länder gesetzlich zu verankern, weil er die Reaktion der Länder fürchtet. Zweitens würden sich die Innenpolitiker auf die wirklich notwendigen Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung konzentrieren. Wenn wir so weit in der politischen Diskussion wären, wäre den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes schon sehr geholfen."

Hinzu kommt, dass der Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung in keinster Weise nachgewiesen ist. Das hatte das BKA unlängst mit seinen im Jahr 2010 erhobenen Zahlen belegt. Lediglich bei unter einem Prozent der Ermittlungen wurden demnach Internetverbindungsdaten herangezogen.

Gegenwärtig arbeitet auch die EU-Kommission an einer umfassenden Evaluierung der zu Grunde liegenden EU-Richtlinie 2006/24 EG. Es ist daher aus Sicht von eco besonders wichtig, diesen Prozess in Brüssel zu begleiten und abzuwarten. Ein nationaler Alleingang, wie ihn die Innenminister der Länder fordern, führt zu Rechtsunsicherheit und Fehlinvestitionen.

Bild: eco (ots)

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