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Kartellamt untersucht möglichen Machtmissbrauch von Amazon

Archivmeldung vom 17.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der Day 1 Tower des umstrittenen Amazon Konzerns in Seattle
Der Day 1 Tower des umstrittenen Amazon Konzerns in Seattle

Von Adamajreynolds - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=55134604

Das Bundeskartellamt geht dem Vorwurf nach, dass der Onlinehändler Amazon eine marktbeherrschende Stellung missbraucht. "Wir untersuchen derzeit, ob und wie Amazon die Preissetzung der Händler auf dem Marketplace beeinflusst", sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Während der ersten Corona-Monate habe es Beschwerden darüber gegeben, dass Amazon Händler wegen angeblich überhöhter Preise gesperrt habe. "Amazon darf kein Preiskontrolleur sein. Das gilt auch jetzt", sagte Mundt.

Die Kartellwächter hätten schon 2013 dafür gesorgt, dass Amazon seine sogenannte Preisparitätsklausel aufgibt. Bis dahin sei es so gewesen, dass Dritthändler über andere Online-Vertriebswege ein Produkt nicht günstiger verkaufen durften als auf dem Amazon Marketplace selbst. Zum Stand der Untersuchung sagte Mundt: "Es gab erste Auskunftsersuchen, auf die Amazon inzwischen geantwortet hat. Diese Stellungnahmen werden jetzt ausgewertet." Der mögliche Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sei "natürlich der Ansatz bei solchen Untersuchungen". Amazon sei für sehr viele Händler eine unverzichtbare Plattform. "Andererseits haben wir eine Marktbeherrschung bisher nicht formell festgestellt", so Mundt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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