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Reichsbürger-Dokumente werden nicht systematisch erfasst

Archivmeldung vom 29.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gisbert Heim (Stuttgart) / pixelio.de
Bild: Gisbert Heim (Stuttgart) / pixelio.de

Anderthalb Jahre nachdem ein Reichsbürger einen Polizisten erschoss, erfasst die Bundesregierung Szene-Dokumente, wie selbst ausgestellte Reisepässe, nicht systematisch. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Linkspartei hervor, über die die "taz" in ihrer Mittwochausgabe berichtet.

In der Antwort des Bundesinnenministeriums heißt es, es bestehe "keine explizite Dienstvorschrift zur Erfassung und Dokumentation von Fantasiedokumenten der so genannten Reichsbürger-Bewegung". Nur wenn diese vermeintlichen Dokumente zu einer Strafanzeige führten, würde der kriminalpolizeiliche Meldedienst sie dokumentieren.

"Es entbehrt schon einiger Logik, wenn die Bundesregierung der Reichsbürger-Szene eine hohe Gewaltbereitschaft attestiert und deren Entwaffnung zur Chefsache erklärt, doch letztlich nicht einmal deren Auftreten einheitlich erfasst wird", sagt die Bundestagsabgeordnete der Linken, Martina Renner, die die Anfrage gestellt hat, der "taz".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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