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Verfassungsrechtler halten Impfregeln für rechtswidrig

Archivmeldung vom 13.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Ampulle mit fünf Impfdosen des BioNTech-Vakzins
Ampulle mit fünf Impfdosen des BioNTech-Vakzins

Foto: FlickreviewR 2
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Mehrere Verfassungsrechtler haben die Corona-Impfverordnung in Deutschland als verfassungswidrig kritisiert. Demnach wurde sie nicht durch das Parlament bestätigt und dürfte gar nicht erst angewendet werden. Dies meldet das russische online Magazin „SNA News“ .

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes zu lesen: "Nach Auffassung der Staatsrechtlerin Anna Leisner-Egensperger von der Universität Jena läuft die Impfverordnung der Verfassung der Bundesrepublik zuwider.

„Die Vertreter des Verfassungsrechts sind sich einig, dass die Corona-Impfverordnung gegen das Grundgesetz verstößt“, schreibt sie laut der „Welt“ in einer Stellungnahme für den Bundestag. „Wir impfen derzeit auf Grundlage einer politischen Strategie.“

Ferner führte sie aus, dass es für die in der Verordnung festgelegte Impf-Reihenfolge keine verfassungskonforme Grundlage gebe: „Diese Vorschriften sind daher rechtswidrig und damit nichtig. Sie dürfen von den Behörden nicht angewendet werden und müssen von den Bürgern nicht beachtet werden.“

Diese Ansicht vertritt auch der Regensburger Staatsrechtler Thorsten Kingreen, der nach Angaben der „Welt“ das derzeitige Regelungskonzept für „verfassungswidrig und daher gerichtlich angreifbar“ hält.

Bundestag muss sich einschalten

Die Rechtsexpertin Andrea Kießling von der Ruhr-Universität Bochum rügt laut „Bild“, dass es derzeit keine Vorschrift gebe, „die das Bundesgesundheitsministerium zur Festlegung der Impfreihenfolge ermächtigt“.

Eine Verordnung hierzu ist auch laut dem ehemaligen Bundesverfassungsrechtler Udo di Fabio geboten. Gegenüber dem „Spiegel“ äußerte er, „dass nach unserem Verfassungsverständnis das, was für die Grundrechte wesentlich ist, vom Parlament per Gesetz geregelt werden müsse – nicht im Detail, aber in den Grundzügen der Priorisierung“.

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) beklagte vor Kurzem, es gebe unter Pflegekräften in Alten- und Pflegeheimen eine zu hohe Impfverweigerung. Der deutsche Ethikrat solle deshalb Vorschläge unterbreiten, „ob und für welche Gruppen eine Impfpflicht denkbar wäre“ sagte der CSU-Chef der „Süddeutschen Zeitung“. „Sich impfen zu lassen, sollte als Bürgerpflicht angesehen werden.“ "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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