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Kommunen kritisieren Habecks Wärmewende-Plan als "unrealistisch"

Archivmeldung vom 04.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Robert Habeck (2022)
Robert Habeck (2022)

Bild: Eigenes Werk /SB

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat den Ampel-Gesetzentwurf zum schrittweisen Aus für Gas- und Ölheizungen als "unrealistisch" kritisiert. Die Wärmewende sei zur Erreichung der Klimaschutzziele notwendig und die Zielrichtung stimme, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Auch die Ankündigung, den Einbau von Wärmepumpen und klimafreundlichen Alternativen zu fördern, sei richtig. "Aber leider ist das nicht mit realistischen Zahlen unterlegt", so Landsberg. Auch fehle eine exakte Feststellung zur Summe der betroffenen Gebäude, der Handwerkskapazitäten und der Kosten. "Ohne diese Analyse wird man im Zweifel die Menschen nur verunsichern", warnte der DStGB-Hauptgeschäftsführer. "Und das notwendige Engagement für Klimaschutz auch durch eigene Maßnahmen wird eher ab- als zunehmen."

Es gebe in Deutschland mehr als 30 Millionen Wohnungen und Häuser, die mit Gas oder Öl beheizt werden. Auch ein Großteil der mehr als 180.000 Gebäude der Kommunen (Schulen, Verwaltungsgebäude, Sporthallen etc.) werde mit Gas oder Öl beheizt, erläuterte Landsberg. Gleichzeitig signalisiere das Sanitärgewerbe, dass der notwendige schnelle Aufbau von Fachpersonal weder kurz- noch mittelfristig zu leisten sei. Überdies sei es bei einer Vielzahl alter Gebäude "eben leider nicht mit dem Austausch der Heizung getan, sondern es wird regelmäßig eine energetische Gesamtsanierung notwendig" - das erfordere oftmals nicht nur neue Dämmungen, sondern auch neue Fenster und anderes.

Weiterer Kritikpunkt der Kommunen: Der geplante Verzicht auf Umstellungen, wenn die Eigentümer über 80 Jahre alt sind, "dürfte einer verfassungsrechtlichen Überprüfung kaum standhalten", sagte Landsberg. "Mit Recht könnten 78- oder 79-jährige Hausbesitzer eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung geltend machen." Leider berücksichtigten bisherige Planungen auch nicht, dass es unter dem Aspekt des Klimaschutzes am sinnvollsten wäre, zunächst die ältesten Heizungen und damit die klimaschädlichsten auszutauschen und erst besonders große Gebäude mit besonders großem CO2-Ausstoß zu sanieren, monierte der DStGB-Chef. "Da dies häufig gerade die kommunalen Gebäude sind, wäre es sinnvoll, gerade den Städten und Gemeinden diese für den Klimaschutz notwendigen Investitionen zu ermöglichen."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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