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Pkw-Maut: Zustimmungspflicht des Bundesrates offenbar nicht zwingend

Archivmeldung vom 24.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Maut: Detailansicht einer Kontrollbrücke
Maut: Detailansicht einer Kontrollbrücke

Foto: Stefan Kühn
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bei der Pkw-Maut ist keineswegs ausgemacht, dass die Länder im Bundesrat den Gesetzesplänen von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) zustimmen müssen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, wie die "Welt" berichtet. Damit sei denkbar, dass die heftige Kritik zahlreicher Bundesländer an der Maut politisch folgenlos bleibt.

Laut der Expertise, die von der Grünen-Bundestagsfraktion in Auftrag gegeben worden war, besteht mit Sicherheit keine Zustimmungspflicht bei dem Gesetz, mit dem Dobrindt die Sätze der Kfz-Steuer so senken will, dass kein inländischer Autofahrer durch die Jahresvignette der Maut zusätzlich belastet wird, berichtet die "Welt".

Demnach weist das Grundgesetz "dem Bund das Aufkommen aus der Kfz-Steuer zu, womit dem Bund auch die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer zufällt. Da den Ländern", heißt es der Zeitung zufolge im Gutachten weiter, "kein Anteil an der Kfz-Steuer verbleibt, handelt es sich nicht um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz." Derzeit noch offen ist laut der Expertise, ob das andere von Dobrindt in diesem Zusammenhang geplante Gesetz zur Einführung der Maut ("Infrastrukturabgabe") der Zustimmung durch die Länderkammer bedarf. "Da die Infrastrukturabgabe derzeit nur als Konzept vorliegt", so heißt es in der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes, "kann keine fundierte Aussage über die Zustimmungsbedürftigkeit getroffen werden." Diese hänge "entscheidend von der näheren Ausgestaltung, insbesondere der Zuweisung der entsprechenden Verwaltungskompetenz auf den Bund oder die Länder ab".

Zudem müsse geklärt werden, ob den Ländern Einnahmen aus der Pkw-Maut "zustehen". Dann wäre eine Zustimmungspflicht gegeben. Beruhe aber der den Ländern von Dobrindt bereits zugesagte Anteil an den Maut-Einnahmen auf "Zuweisungen" in Form von "Finanzhilfen des Bundes", dann führe dies "nicht zur Zustimmungsbedürftigkeit der zugrundliegenden Steuergesetze".

Resümierend heißt es laut "Welt" in der Ausarbeitung: "Mithin ergibt sich die Zustimmungsbedürftigkeit eines zukünftigen Gesetzentwurfes zur Einführung der Pkw-Maut zumindest nicht aus den vorgesehenen Änderungen der Kfz-Steuer. Der Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates zur geplanten Infrastrukturabgabe kann nicht abstrakt vorgegriffen werden."

Für die Auftraggeber der Ausarbeitung, die Grünen, belegt die Expertise die Unausgegorenheit des Maut-Konzeptes von Dobrindt. "Statt Klarheit stiftet er nur Unklarheit", sagte Grünen Fraktionsvize Oliver Krischer der "Welt". "Selbst die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages können nicht klar sagen, ob der Bundesrat an diesem Gesetz beteiligt wird oder nicht." Somit sei noch völlig offen, "ob die Steuereinnahmen auch tatsächlich den Ländern zukommen. Dabei sind die Bundesländer es, die Teile der Straßeninfrastruktur verwalten." Krischer fügte hinzu: "Die Pkw-Maut ist ungerecht, ökonomischer Murks und rechtlich umstritten."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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