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Steineke: BGH-Urteil im Dieselskandal ist ein weiteres wichtiges Signal für Verbraucher

Archivmeldung vom 25.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Sebastian Steineke (2019)
Sebastian Steineke (2019)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Montag in einem Grundsatzurteil entschieden, dass VW-Kunden im Abgasskandal grundsätzlich Schadensersatz verlangen können. Dazu erklärt der Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Sebastian Steineke: "Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs stärkt die Verbraucherinnen und Verbraucher im Skandal um Dieselmanipulationen von VW."

Steineke weiter: "Der BGH macht den Weg für Schadensersatz von VW für Zehntausende Diesel-Fahrer frei. Nach dem Vergleich im Rahmen einer Musterfeststellungsklage zwischen der Verbraucherzentrale Bundesverband und VW ist dies nun das zweite positive Signal für die Verbraucherinnen und Verbraucher im VW-Abgasskandal.

Mit dem 2018 geschaffenen Gesetz zur Musterfeststellungsklage haben wir die Rechte von Verbrauchern und Kunden in Deutschland deutlich gestärkt. Unser Ziel als Union war es immer, dass auch der Einzelne die Möglichkeit hat, gegenüber Unternehmen zu seinem Recht zu kommen, ohne dass er den mit einem solchen gerichtlichen Verfahren verbundenen zeitlichen Aufwand und das Kostenrisiko tragen muss. Wichtig ist daher jetzt, dass wir die Schwachstellen des Gesetzes zeitnah angehen und für Unternehmen und Verbraucher noch mehr Rechtssicherheit schaffen."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)


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