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Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen

Archivmeldung vom 08.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst)
Logo des Bundesamts für Verfassungsschutz (Inlandsgeheimdienst)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst als Verdachtsfall einstufen. Das entschied das NRW-Verwaltungsgericht in Köln, wie am Dienstag bekannt wurde. Das Gericht sieht nach eigenen Angaben verfassungsfeindliche Bestrebungen in der AfD.

Ein ethnisch verstandener Volksbegriff sei ein zentrales Politikziel der Partei, und der weiche vom Volksbegriff des Grundgesetzes ab, so das Gericht. Eine Berufung ist allerdings zugelassen. Anfang 2021 war bekannt geworden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz plant, die Gesamtpartei AfD als sogenannten Verdachtsfall für extremistische Bestrebungen einzustufen.

Das ermöglicht eine Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Dagegen hatte die AfD Eilanträge beim Verwaltungsgericht Köln gestellt und der Inlandsgeheimdienst hatte daraufhin zugesichert, noch keine Überwachungsmaßnahmen gegen Parlamentarier der AfD anzuordnen. Damit könnte es nun trotz der zu erwartenden Berufung vorbei sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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